Versichertenälteste

Versichertenälteste
bei den Rentenversicherungsträgern (z.T. auch bei Krankenkassen) Mittler zwischen den Versicherten und dem Sozialversicherungsträger.
- Rechtsgrundlage: § 39 SGB IV und Satzungsrecht der Versicherungsträger.
- Aufgabe: V. haben die Versicherten und die Leistungsberechtigten zu beraten und zu betreuen.
- Charakterisierung: Sie werden gewählt, üben ein Ehrenamt aus, erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung und haften für Verschulden.

Lexikon der Economics. 2013.

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